Holzschuppen bauen ohne Genehmigung erlaubt?

Abgelegt unter Haus & Garten by Redaktion am 21. Februar 2018

Gartenhaus oder Holzschuppen bauenDer Garten hat für viele Hausbesitzer eine ganz besondere Bedeutung. Egal ob man Kinder hat, Haustiere hat oder ihn einfach nur zum Entspannen benutzt, besonders im Sommer nimmt der Garten eine wichtige Rolle hat. Natürlich brauch man auch Gartengeräte, die man irgendwo unterstellen muss. Oder man heizt mit Holz und möchte dieses lagern. Beide Szenarien lassen ein Gartenhäuschen sehr attraktiv erscheinen. Doch was sind die gesetzlichen Voraussetzungen dafür in Deutschland?

Wo sind Regelungen zu finden?

Wenn auf dem Grundstück etwas baulich verändert werden soll, dann ist das Bauordnungsrecht zuständig. Dieses ist von der Bundesländern festgelegt und beinhaltet u.a. Sicherheitsvorschriften und den Abstand zu Nachbargrundstücken, den bauliche Strukturen einhalten müssen. Zusätzlich lohnt es sich, eventuelle Veränderungen mit dem Nachbarn zu besprechen. So können Konflikte einfach vermieden werden, außerdem ist es eine nette Geste.

Verschiedene Gebäude – verschiedene Vorschriften

Wenn man einen PKW-Stellplatz überdachen möchte, dann fällt der Carport immer unter die gesetzlichen Beschränkungen. Man sollte vorher abklären, ob eine Genehmigung nötig ist.

Gartenhäuser und -schuppen fallen neben dem Bauordnungsrecht auch unter das bundesweite Planungsrecht. Diese Gebäude dürfen nur innerhalb der Bebauungsgrenzen errichtet werden. Die Bundesländer regeln diese als „Nebenanlagen“ bezeichneten Gebäude noch weiter. Unter einer bestimmten Größe, sind sie genehmigungsfrei. Diese variiert von Bundesland zu Bundesland und wird nach dem Volumen bestimmt. Die Obergrenze liegt in NRW bei 30 m3, in Bayern dagegen schon bei 75 m3.

Enthalten die Gebäude aber z.B. einen Ofen oder eine Toilette, so verringert sich in einigen Bundesländern, u a. Berlin, die genehmigungsfreie Maximalgröße.

Fazit

Das Bauordnungsrecht variiert massiv zwischen den verschiedenen Bundesländern. Es lohnt sich immer, sich zuerst zu informieren. Wenn man voreilig baut und im Nachhinein vom Bauordnungsamt benachrichtig wird, ist mit hohen Mehrkosten für den Abriss oder den Umbau zu rechnen. In vielen Fällen reicht schon ein Anruf beim Bauordnungsamt, welches immer im Landkreis sitzt, um die offenen Fragen zu klären. Ansonsten sollte man sich beraten lassen. Dadurch entstehende Kosten werden in der Regel geringer sein, als Strafen oder Umbaukosten bei Verstößen gegen das geltende Bauordnungsrecht.

 



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