Ein perfekt organisierter Umzug – So hält sich der Stress in Grenzen

Abgelegt unter Haus & Garten by Redaktion am 26. Februar 2014

UmzugEin Umzug ist immer stressig, gut geplant ist er jedoch viel angenehmer und geht vor allem schnell und ohne Ärger über die Bühne. Im Folgenden wird erklärt, wie ein Umzug am besten vorbereitet und durchgeführt wird, welche Behördengänge nötig sind und was sonst nicht vergessen werden darf.

Gute Planung ist die halbe Miete

Vor dem Umzug ist Ausmisten angesagt, denn, wenn sowieso alles ausgeräumt und verpackt wird, bietet es sich an, sich von alten Dingen, die nicht mehr benötigt werden, zu trennen. Dabei müssen die guten Stücke nicht auf dem Müll landen, sondern können noch zu Geld gemacht werden. So lassen sich zum Beispiel unter momox.de alte Bücher, DVD, Games und CDs verkaufen. Alles andere kann auf dem Flohmarkt an den Mann oder die Frau gebracht werden oder in der Altkleidersammlung beziehungsweise auf dem Sperrmüll landen. In vielen Städten gibt es darüber hinaus Recyclinghöfe, die auch alte Elektroartikel oder Holzmöbel kostenfrei annehmen. Das alles sollte möglichst schon eine Woche vor dem Umzug in Angriff genommen werden. Am Ende ist es nämlich doch immer mehr Krempel als gedacht.

Steht der Termin für den Umzug fest, muss rechtzeitig ein Umzugswagen gemietet werden. Denn wer sich zu spät darum kümmert, muss damit rechnen, dass an dem gewünschten Termin kein Wagen mehr verfügbar ist. Außerdem sollten potentielle Umzugshelfer frühzeitig informiert werden, damit sie für den besagten Tag keine anderen Pläne machen. Am Vorabend des Umzugs empfiehlt es sich, eine Haltezone für den Umzugswagen zu markieren. Die Helfer wollen schließlich die schweren Kisten nicht um die nächste Straßenecke tragen müssen.

Ebenso wichtig ist, dass sich rechtzeitig um ausreichend Kartons und Packmaterial gekümmert wird. In der Regel reicht altes Zeitungspapier aus, damit zum Beispiel Geschirr keinen Schaden nimmt. Werden wertvolle Stücke transportiert, sollte allerdings in hochwertiges Packmaterial investiert werden. Die Kisten sollten immer so gepackt werden, dass ein normaler Mensch sie anschließend noch tragen kann. Große Kisten, die randvoll mit Büchern befüllt sind, sind also tabu. Dinge, die in der neuen Wohnung direkt wieder gebraucht werden, sind in einem gekennzeichneten Karton unterzubringen, so findet der Besitzer sie schnell wieder.

Empfindliche Fußböden, wie zum Beispiel Parkett, sollten vor dem Umzug, sowohl in der alten, als auch in der neuen Wohnung mit Abdeckfolie ausgelegt werden, um Kratzer zu vermeiden. Genauso ist mit den Türrahmen zu verfahren.

Auch die Verpflegung der Helfer ist wichtig, schließlich sollen die bei Laune und bei Kräften bleiben. Ausreichend Getränke und ein paar belegte Brötchen sollten das Minimum sein.

Was darf beim Umzug nicht vergessen werden?

ChecklisteWechselt die Adresse müssen Banken, Behörden und Versicherungen darüber informiert werden. Die Wichtigsten sind:

  • Kfz Versicherung: Diese muss bei einem Umzug umgehend informiert werden. Wer in eine andere Stadt zieht, muss sich an die Zulassungsstelle wenden. Für Personen, die innerhalb einer Stadt umziehen, ist das Straßenverkehrsamt zuständig.
  • Bank: Der Bank muss ebenfalls die neue Adresse mitgeteilt werden. Im Zweifelsfall ist der Wechsel zu einer anderen Filiale nötig.
  • Einwohnermeldeamt: Dort muss persönlich die neue Adresse angegeben werden. Diese wird dann auch auf dem Personalausweis geändert.
  • GEZ: Auch die Gebühreneinzugszentrale braucht die neue Anschrift. In der Regel kann diese telefonisch mitgeteilt werden.
  • Post: Damit die Post ihren Weg zu der neuen Adresse findet, sollte ein Nachsendeantrag gestellt werden. Für sechs Monate kostet der in der Regel nicht mehr als 15 Euro.
  • Stromanbieter: Die Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und Heizung müssen am Tag des Auszugs abgelesen werden.
  • Versicherungen: Alle Versicherungen müssen zeitnah über den Umzug informiert werden.
  • Abos: Wer ein Zeitungs- oder Zeitschriften-Abo hat, sollte auch das rechtzeitig ummelden.

Der Auszug aus der alten und der Einzug in die neue Wohnung

Jeder Mieter kann das Mietverhältnis mit der Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen. Wichtig ist dabei, dass die Kündigung spätestens am dritten Werktag des laufenden Kalendermonats beim Vermieter ankommen muss. Dabei zählt der Samstag ebenfalls als Werktag.

Ist ein entsprechender Vermerk dazu im Mietvertrag, muss die Wohnung nach dem Auszug vom Mieter renoviert werden. In vielen Mietverträgen sind diese Klauseln allerdings unzureichend formuliert. Es lohnt sich also in diesem Fall den genauen Wortlaut zu prüfen, da der Mieter in vielen Fällen nicht dazu verpflichtet ist, die alte Wohnung zu renovieren. Vor dem Auszug empfiehlt es sich außerdem ein Übergabeprotokoll anzufertigen, damit der Mieter im Nachhinein nicht für Mängel verantwortlich gemacht werden kann. Die Wohnung muss im vertragsgerechten Zustand an den Mieter zurückgegeben werden, so sind Schäden, die vom Mieter selbst verursacht wurden, von ihm selbst auch wieder zu beheben. Nach der Übergabe muss die Kaution vom Vermieter an den Mieter zurückgezahlt werden und zwar inklusive Zinsen. Wie viel Zeit der Vermieter dafür hat, ist unterschiedlich geregelt.

Auch in der neuen Wohnung ist in der Regel eine Kaution an den neuen Vermieter zu entrichten. Diese darf drei Monatsmieten nicht übersteigen. Vor dem Einzug in die neue Wohnung ist ebenfalls ein Übergabeprotokoll mit dem Vermieter zu erstellen. In diesem sollten der Zustand der Wohnung beim Einzug und eventuelle Schäden dokumentiert werden.

Weitere Informationen rund ums Umziehen finden sich auch hier: http://www.umziehen.de/

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